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Quelle iBusiness
Das Oberlandesgericht D�sseldorf hat jetzt ein Urteil gef�llt, das Forenbetreibern ein wenig mehr Sicherheit gibt. Meinen doch die Richter, dass in Foren, in denen Meinungen verbreitet werden, diejenigen in Haftung genommen werden m�ssten, die die Beitr�ge verfassen. Seien die Beitr�ge doch nicht die Meinung des Betreibers. Dazu muss der Forenbetreiber allerdings die Idendit�t des Postenden ermitteln k�nnen.
Das Oberlandesgericht (OLG) D�sseldorf hat in einem Urteil (Az. 1-15 U 180/05) vom 26. April die so genannte Mitst�rer-Haftung f�r Forenbetreiber teilweise au�er Kraft gesetzt und begr�ndeten es mit der Meinungsfreiheit. Aus dem Urteil: "Eine Ausnahme kann nach Auffassung des Senats dann bestehen, wenn es sich um ein Meinungsforum handelt. In diesen F�llen sei vorrangig derjenige in Anspruch zu nehmen, der sich ge�u�ert hat." �hnlich wie Fersehsender bei Talksendungen trete der Forenbetreiber bei den auf seinem Portal ver�ffentlichten Meinungsbeitr�gen "als Veranlasser einer �u�erung zur�ck". Die Richter verwiesen dabei auf eine Grundsatzentscheidung des BGH, nach das Fernsehen als Veranlasser oder Verbreiter einer �u�erung zur�cktritt, gewisserma�en nur als 'Markt' der verschiede�nen Ansichten und Richtungen in Erscheinung trete.
Das Forum des Beklagten sei ebenfalls ein Meinungsmarkt, der dazu dient, der Meinungsvielfalt die M�glichkeit der Darstellung zu geben. Bei einem solchen Meinungsforum trete der Betreiber als Veranlasser einer �u�erung zur�ck. Allein schon deshalb, weil auf Hand liege, dass die Postings nicht die Meinung des Forenbetreibers seien. Die Richter: "Gegen den Betreiber des Forums besteht deswegen in Anlehnung an die oben zitierte BGH-Rechtsprechung lediglich ein Anspruch auf Abr�cken, also auf Distanzierung von dem Beitrag, w�hrend der Unterlassungsanspruch gegen den sich �u�ernden geltend zu machen ist. Der sich �u�ernde muss dann daf�r Sorge tragen, dass sein Beitrag aus dem Forum entfernt wird."
Allerdings muss daf�r der Forenbetreiber die Idendit�t des Beitragserstellers preisgeben k�nnen: Was bei vollst�ndig anonymen Postings nicht m�glich ist. Aus dem Urteil: "W�hrend bei einem Interview im Fernsehen der sich �u�ernde f�r alle erkennbar ist, so dass der Verletzte unschwer die M�glichkeit hat, diesen auf Unterlassung in An�spruch zu nehmen, ist dies bei einem Meinungsforum, in dem die Verfasser unter einem Pseudonym auftreten, nicht der Fall. Da der Beitrag in einem Meinungsforum in der Regel �ber einen l�ngeren Zeitraum im Internet abrufbar bleibt, muss der Ver�letzte die M�glichkeit haben, den sich �u�ernden in kurzer Zeit auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen mit der Folge, dass dieser daf�r zu sorgen hat, dass sein Beitrag aus dem Internet entfernt wird."
Diese M�glichkeit besteht laut den Richtern nur dann, wenn der Betreiber des Forums den Verletzten �ber die Identit�t des Teilnehmers informiert. Wegen dieser Besonderheit des Internets sei ein Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber gerechtfertigt, so lange dieser nicht die Identit�t des Verfassers preisgibt.
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mag das mal jemand zusammenfassen?
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nicole schrieb:
mag das mal jemand zusammenfassen?
Mach!
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